Kompetenzzentrums Ökowertpapiere – online Shop
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Paushöher Weg 1
19061 Schwerin
Kompetenzzentrum Ökowertpapiere – Zukunft durch naturbasierte Lösungen
Referat 270: Ökosystemleistungen, Nachhaltigkeit, Klimagerechtigkeit
Dr. Thorsten Permien
Te.: 0385-588 16270
Stand: September 2024
Das im für den Klimaschutz zuständige Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern angesiedelte Kompetenzzentrum Ökowertpapiere schließt Verträge im online Shop www.shop.z-eco.de auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung in unserem Dienst bereitgehaltenen Bedingungen. Kundinnen und Kunden können den Text herunterladen oder ausdrucken. Von diesen Bedingungen abweichende Wünsche und Regelungen erkennen wir nicht an, es sei denn, diese werden von uns schriftlich gesondert bestätigt. Der aus der Bestellung resultierende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch dann, wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung gilt die ladungsfähige Anschrift unseres Hauses siehe oben genannte.
Präambel
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Marken der Ökowertpapiere (HeckenScheck, Streuobstgenussschein, Waldaktie und MoorFutures) zur Generierung und zum Verkauf von Ökowertpapieren in Form von Zertifikaten für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt und freiwilligen Biodiversitätsmarkt entwickelt.
Den Ökowertpapieren liegen folgende Annahmen zugrunde:
Bemühungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern um einen ausgewogenen Klimaschutz und Biodiversitätserhalt machen es unumgänglich, die Klimarelevanz von Landnutzungen und Landnutzungsänderungen zu berücksichtigen. Die Ökowertpapiere sind ein Finanzierungsinstrument durch das private Engagement und finanziell zusätzliche Beiträge von Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen zum Klimaschutz und zum Erhalt der Biodiversität sowie weiteren Ökosystemleistungen ermöglicht werden. Ziel der Ökowertpapiere und des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist es, zusätzliche Mittel für die Umsetzung von konkreten klima-, biodiversitäts- und wasserhaushaltsbezogenen Maßnahmen im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zu generieren.
So führt etwa die Nutzung von Mooren, die mit deren Entwässerung einhergeht, zu einem Zerfall („Mineralisierung“) des Torfes und damit zur Freisetzung erheblicher Treibhausgasmengen. Die Treibhausgasfreisetzung trockengelegter Moore ist eine der größten bekannten Emissionsquellen von Treibhausgasen. Die Wiedervernässung kann diesen Prozess stoppen und damit zu einer erheblichen Verminderung der Treibhausgasfreisetzung führen. Weitere Vorteile ergeben sich im Bereich des Wassermanagements, da Moore als Retentionsräume wirken. Schließlich stellen wiedervernässte Moore wichtige Lebensräume bedrohter Arten dar. Mit dem Ökowertpapier MoorFutures soll die Klimaschutzleistung wiedervernässter Moore honoriert werden.
Für die Entwicklung, Validierung, Verifizierung und Registrierung der Zertifikate sind mit dem zum jeweiligen Ökowertpapieren gehörigen Standard verbindliche Kriterien erstellt worden.
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern (nachfolgend „Land“) und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das Land stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Auf unseren Websites sowie in unserem online Shop bieten wir die Möglichkeit für Investoren und Unternehmen Kontakt mit dem Land aufzunehmen, um u.a. individuelle Angebote bezüglich eines größeren Bedarfes an Ökowertpapieren oder einzelnen Projekten abzustimmen. Für diese Anfragen gilt die vorliegende AGB nicht.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Ökowertpapieren an den Kunden. Es besteht auch die Möglichkeit für ein Projekt zu spenden (siehe dazu § 10). Ein Ökowertpapier steht für die anteiligen Kosten, die für die Umsetzung eines bestimmten Projektes unter Anwendung der für die jeweilige Marke zugrundeliegenden Standards und Methodologie entstehen. Es weist anteilig nichtfinanzielle Beiträge zur Treibhausgasbindung, Biodiversität und weiteren Ökosystemleistungen aus, die mit der Umsetzung des Projektes voraussichtlich erreicht werden. Die Standards und Methodologien für die Berechnung der Beiträge sind auf der jeweiligen Markendomain der einzelnen Ökowertpapiere einsehbar (www.heckenscheck.de, www.streuobstgenussschein.de, www.waldaktie.de, www.moorfutures-mv.de). Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Zertifikate nicht handelbar sind und nicht im Rahmen von Eingriffsausgleichsmaßnahmen, als Kompensation im Rahmen des Pflichtmarktes, oder als Emissionsgutschriften verwendbar sind. Der Kunde nimmt weiterhin ausdrücklich zur Kenntnis, dass die erreichten Emissionsminderungen und Klimaschutzleistungen einen freiwilligen Klimaschutzbeitrag leisten und die Anrechnung auf die nationalen Treibhausgasminderungsziele erfolgen.
(2) Das Land verpflichtet sich, die finanziellen Beiträge des Kunden dem jeweiligen Projekt und der erreichten Treibhausgasfestlegungen oder -minderungen, den Ökosystemleistungen bzw. Beiträgen zum Erhalt der Biodiversität zuzuordnen.
(3) Jedes verkaufte Ökowertpapier wird in einem Register geführt. Das Register enthält die Anzahl der je Projekt verkauften Ökowertpapiere, sowie die Namen der Kunden. Dieses gilt nur für die interne Buchführung sowie der Auskunftspflichten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegenüber Dritten (bspw. Landtag M-V). Kundendaten werden nicht veröffentlicht.
(4) Das Land gewährleistet die Umsetzung und Sicherung der Projektziele entsprechend der Projektbeschreibung und des jeweiligen Standards.
(5) Das Land sichert zu, dass die Umsetzung der Projekte aufgrund der finanziellen Mittel aus dem Verkauf der Ökowertpapieren erfolgt. Sollten weitere Finanzierungen für die Umsetzung des Projektes notwendig sein, so gibt die Projektbeschreibung darüber Auskunft.
(6) Das Land verpflichtet sich, dem Kunden auf Anfrage, innerhalb von drei Wochen, Auskunft über den Umsetzungsstatus des Projektes zu erteilen.
(7) Die Umsetzung der Projekte kann vor dem vollständigen Verkauf der im Projekt generierten Ökowertpapier-Zertifikate erfolgen. Näheres ist der Projektbeschreibung zu entnehmen.
§ 4 Angebotsabgabe und Vertragsabschluss
(1) Ihr Vertragspartner ist:
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern,
Paulshöher Weg 1,
19061 Schwerin,
Ansprechpartner: Dr. habil. Thorsten Permien.
(2) Die Darstellung der Produkte im online Shop www.shop.z-eco.de und die Präsentation der Ökowertpapiere auf den jeweiligen Markendomains www.heckenscheck.de , www.streuobstgenussschein.de, www.streuobstgenussschein-mv.de, www.waldaktie.de, www.moorfutures-mv.de oder auf der Website des Kompetenzzentrums Ökowertpapiere www.z-eco.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen online Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ geben Sie ein verbindliches Angebot ab.
(3) Das Angebot kann nur abgesandt werden, wenn der Kunde durch Ankreuzen des Pflichtfeldes
„Mit Ihrer Bestellung erklären Sie sich mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbestimmungen und Datenschutzerklärung einverstanden.“
die Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufnimmt. Der Kunde wird dadurch über sein Widerrufsrecht und die Datenschutzerklärung informiert, dessen Kenntnisnahme er durch Ankreuzen bestätigen muss.
(4) Die Annahme des Angebots und damit die Bestellung des Ökowertpapier-Zertifikats wird durch eine automatisierte E-Mail nach erfolgreichen Abschluss Ihres Bezahlvorgangs erklärt.
(5) Mit diesem dauerhaften Datenträger (E-Mail) erhalten Sie automatisch die Bestätigung der Annahme Ihres Angebotes, die AGB als Link und das gewählte Produkt als PDF zum Download
§ 5 Bezahlung
Wir akzeptieren nur die im Rahmen des online Shops angezeigten Zahlungsarten. Für sämtliche Zahlungsarten berechnen wir keine Zusatzkosten. Soweit uns eine gültige Email-Adresse vorliegt, erfolgt unmittelbar nach Betätigung des Buttons „Kaufen“ oder „Pay“, der Bezahlvorgang über das gewählte Zahlungsmittel
Unsere Bestellvorgänge werden über die Zahlungsverkehrsplattform des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgewickelt.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Schlossstraße 9-11
19053 Schwerin
Deutschland
Zur Verfügung stehen
- Kreditkarte (VISA / Mastercard)
Sie tragen Ihre Kreditkartendaten in die Maske unseres Zahlungsdienstleisters ein und dieser überprüft Ihre Legitimation. Unmittelbar nach Aufgabe Ihres Antrags wird der Rechnungsbetrag bei dem entsprechenden Kreditkartenunternehmen geblockt. Die endgültige Belastung der Kreditkarte erfolgt frühestens einen Tag nach Versand der Rechnung.
- PayPal
Um diese Zahlungsart nutzen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein.
Sie werden im Bestellprozess auf die Website des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Für die Nutzung von PayPal gelten die Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von „PayPal“.
§ 6 Preise und Versandkosten
(6.1.) Unsere Preise sind Endpreise in Euro.
(6.2) Es entstehen keine Versandkosten.
§ 8 Vertragstextspeicherung
Über die Druckfunktion des Browsers kann die Website mit den maßgeblichen Vertragsinformationen während der Erstellung des Angebotes ausgedruckt werden.
§ 9 Widerrufsrecht
Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Sie haben nach den fernabsatzrechtlichen Bestimmungen das Recht, Vertragserklärungen nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu widerrufen:
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) wiederrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform im Bestellprozess. Die Rückerstattung der Zahlungen erfolgt per Überweisung auf Ihr im Widerruf angegebenen Kontos. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, ist zu richten an:
Postalisch an
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Referat 270: Ökosystemleistungen, Nachhaltigkeit, Klimagerechtigkeit
Kompetenzzentrum Ökowertpapiere
Dr. Thorsten Permien
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Per Email: z-eco@lm.mv-regierung.de
Für den Widerruf können Sie folgende Formulierung verwenden:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) am …… (Datum) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren auf www.shop.z-eco.de
Name des/der Verbraucher(s)…….
Anschrift des/der Verbraucher(s)……….
Telefonnummer des/der Verbraucher(s)…….
Auftrags-/Rechnungsnummer….
Bankverbindung, auf die die Erstattung geleistet werden soll (IBAN, BIC/SWIFT) …….
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)……..
Datum……..
(*) unzutreffendes streichen
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind alle erhaltenen Zahlungen zurück zu gewähren und unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen an dem die Mitteilung über den Widerruf über diesen Vertrag eingegangen ist.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
§ 9 a Aussschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Land beginnt mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen in dem Moment, in dem es das Zertifikat bereitstellt, vgl. § 356 Abs. 5 Nr. 2 lit. a) BGB. Das Widerrufsrecht erlischt mit der Vertragserfüllung.
Mit dem Ankreuzen des Feldes „Für digitale Produkte: Ich stimme ausdrücklich zu, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages begonnen wird. Mir ist bekannt, dass mit Beginn der Ausführung des Vertrages mein Widerrufsrecht erlischt“ stimmt der Kunde dem Ausschluss bzw. dem vorzeitigen Erlöschen des 14 tägigen Widerrufsrecht zu. Es handelt sich um ein Pflichtfeld für das Absenden des Angebotes.
§ 10 Clearingstelle
Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern.
§ 11 Spenden
(1) Bei dem Kauf von Ökowertpapieren handelt es sich nicht um eine Spende.
(2) Es besteht jedoch die Möglichkeit für die unterschiedlichen Ökowertpapiere sowie die Aktivitäten des Kompetenzzentrums Ökowertpapiere zur Umsetzung von Projekten zu spenden. Hierzu finden Sie auf der Webseite des Kompetenzzentrums Ökowertpapiere (www.z-eco.de) oder den jeweiligen Webseiten der Ökowertpapieren (www.moorfutures-mv.de. www.streuobstgenusschein.de, www.heckenscheck.de, www.waldaktie.de ) entsprechende Möglichkeiten der Kontaktaufnahme oder Kontoverbindungen. Auf der Basis einer Spende erfolgt keine Ausstellung von Ökowertpapieren. Eine Spendenbescheinigung wird erst ab Überschreiten des gesetzlichen Pauschalbetrages nach § 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung erstellt.
§ 12 Transparenzgebot
(1) Zu jedem Projekt des entsprechenden Ökowertpapiers wird ein Register geführt, in dem die Zertifikat-IDs sowie die Namen der Kundinnen und Kunden registriert werden. Dieses Register ist nicht öffentlich.
(2) Erfolgt der Vertragsabschluss in der in § 4 dieser AGB beschriebenen Weise, stimmt der Kunde durch Setzen eines Kreuzes in der entsprechenden Box „Hiermit stimme ich zu, dass meine erworbenen Ökowertpapier-Zertifikate und mein Name in einem Register registriert werden. Dazu werden der Name des Kunden und die Anzahl der erworbenen Ökowertpapiere sowie die Zertifikat-IDs in das entsprechende Register aufgenommen.
(2) Zudem ist der Kunde bzw. Spender mit der namentlichen Nennung sowie Höhe des Geldbetrags bzw. Spendenbetrages und dessen Verwendungszweck im jährlichen Zuwendungsbericht des Landes einverstanden. Das Einverständnis erstreckt sich ferner auf entsprechende rechtliche Auskunftspflichten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegenüber Dritten (bspw. Landtag M-V).
§ 13 Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden für Zwecke rund um die Bearbeitung Ihres Angebotes verwendet. Bitte lesen Sie dazu unsere Datenschutzerklärung.
Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten ausdrücklich zu. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft, sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
§ 14 Sprache
Vertragssprache ist Deutsch.
§ 15 Haftungsausschluss
(1) Die Berechnung der Treibhausgas-Emissionsminderung und Ökosystemleistungen erfolgt durch das Treibhaus-Gas-Emissions-Standort-Typen(GEST)-Modell oder durch eine geeignete wissenschaftlich anerkannte Methodik bzw. Modell. Die Schätzung der Emissionsminderungen bzw. Ökosystemleistungen anhand eines Modells ist systembedingt mit Unsicherheiten verbunden. Sie bieten aber eine gute Näherung und entsprechen dem aktuellsten Stand der Wissenschaft. Überschätzungen der Emissionsreduktionen sind durch die angewandte Konservativität ausgeschlossen. Eine vollständig exakte Berechnung ist bei einer Schätzung nicht möglich. Daher haftet das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht für unwesentliche Abweichungen von der berechneten Treibhausgas-Emissionsminderung.
(2) Der Haftungsausschluss gilt nicht für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen oder soweit die Pflichtverletzungen vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen die gesetzlichen Bestimmungen gem. § 306 Abs. 2 BGB.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Impressum
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Endvertreten durch den Minister Dr. Till Backhaus
Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID): DE157090484
Gerichtsstand: Amtsgericht Schwerin